Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

Erstellung Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie


Bei Straßenbauvorhaben (Aus- und Neubau) sind regelmäßig auch Gewässer betroffen.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt hierbei vor, dass alle Gewässer bis 2027 in einen "guten Zustand" zu überführen sind. Dies hat zur Folge, dass im Zuge von Planfeststellungsbeschlüssen  geprüft und aufgezeigt werden muss, ob durch das Vorhaben eine Verschlechterung des Wasserkörperzustands vermieden wird („Verschlechterungsverbot“) und die Erreichung eines guten Zustands weiterhin möglich ist („Verbesserungs“- bzw. „Zielerreichungsgebot“).

Im jeweiligen Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie wird somit die jeweilige Gewässerverträglichkeit des Straßenbauvorhabens mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geprüft.

Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Erstellung eines Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie!